Gewinnspiel Hochrieß

Teilnahmebedingungen

TEILNAHMEBEDINUNGEN

Verlosung von: Familieneintritt (2* Erwachsene & 2 Kinder von 5-14 Jahren) für den Zeitraum: Muttertag 24.05.2024

 § Gewinnspiel

(1) Veranstalter der Promotion ist Wildpark Hochrieß GmbH, Hochrieß 5, A-3251 Purgstall, Österreich (kurz „Die Hochrieß“).

(2) Die in der Folge verwendeten personenbezogenen Angaben umfassen Frauen und Männer gleichermaßen.

(3) Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel für einen Eintritt für die Familie (2* Erwachsene & 2 Kinder von 5-14 Jahren)für den Zeitraum vom Muttertag 2024 teil, indem er der Seite hochriess folgt, den Beitrag liked und kommentiert.

Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer mit den gegenständlichen Teilnahmebedingungen einverstanden. Jeder Teilnehmer kann den Gewinn nur einmal erhalten. Eine Übertragung von Gewinnen oder Gewinnansprüchen ist nicht möglich.

(5) Die Promotion läuft vom 30.4.-10.05.2024 und der Gewinn wird unter allen Teilnehmern ausgelost.

(6) Die Gewinnauslosung findet am 10. Mai 2024 um 19 Uhr statt.

 

§ 2 Teilnahmeberechtigung und Teilnahmevoraussetzungen

(1) Teilnahmeberechtigt sind nur natürliche Personen. Gewinnspielagenten und Gewinnspielclubs sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(2) Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass der Teilnehmer

  • nach österreichischem Recht zum Zeitpunkt der Absendung der Teilnahme mindestens 18 Jahre alt ist und
  • mit Hauptwohnsitz legal in Österreich gemeldet ist.

(3) Mitarbeiter der Wildpark Hochrieß GmbH sowie der Die Hochrieß - Distelberger GmbH & Co KG, beteiligte Agenturen, alle Kooperationspartner, teilnehmende Vertriebspartner sowie deren Lebensgefährten und im gemeinsamen Haushalt lebende Familienangehörige sind von der Teilnahme ausgenommen.

 

§ 3 Durchführung

(1) Der Gewinn ist: 12.05.2024 einzulösen

(2) Jeder Teilnehmer, der die Anforderungen der Teilnahme erfüllt, nimmt am Gewinnspiel teil.

(3) Die Gewinne können nicht in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

§ 4 Vorzeitige Beendigung der Promotion

(1) Der Veranstalter behält sich vor, die Promotion zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Veranstalter insbesondere Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z.B. bei Verdacht der Manipulation oder andere unsachgemäße oder unfaire Mittel), oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Promotion nicht gewährleistet werden kann.

 

§ 5 Sonstiges

(1) Es ist ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen und unter Ausschluss UN-Kaufrechts anwendbar.

(2) Sollten einzelne Klauseln der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder ungültig werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An ihre Stelle tritt eine angemessene Regelung, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am ehesten entspricht.

(3) Diese Promotion steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram und wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Sämtliche Fragen, Beschwerden, Kommentare, etc. sind direkt an die Hochrieß und nicht an Facebook oder Instagram zu richten.